Ankunft und Aufenthalt

Regelung des Aufenthaltes

Der Aufenthalt in der Schweiz wird durch unterschiedliche Bewilligungen geregelt. Die wichtigsten sind die Kurzaufenthalts- (weniger als 1 Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet). Die Bedingungen für die Erteilung sind abhängig vom Aufenthaltszweck und von der Staatsangehörigkeit. Es wird insbesondere danach unterschieden, ob die Person aus einem EU-/EFTA-Land oder aus einem Drittstaat stammt. Die Anmeldung erfolgt bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde. Auch wenn Sie bereits in einer anderen Schaffhauser Gemeinde gewohnt haben, melden Sie sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle an.

Die wichtigsten Ausländerausweise sind:

  • Ausweis B: Aufenthalter/innen
  • Ausweis C: Niedergelassene
  • Ausweis L: Kurzaufenthalter/innen
  • Ausweis G: Grenzgänger/innen
  • Ausweis N: Asylsuchende
  • Ausweis F: Vorläufig aufgenommene Ausländer/innen
  • Ausweis S: Schutzbedürftige


Migrationsamt und Passbüro

Das Migrationsamt und Passbüro des Kantons Schaffhausen ist zuständig für Verwaltungsaufgaben im Bereich der Ausländergesetzgebung des Bundes. Informationen beispielsweise zu Einreise, Aufenthaltsbewilligungen und Familiennachzug können dort eingeholt werden.

Familiennachzugq

EU/EFTA-Staatsangehörige können in der Regel unabhängig von der Art ihrer Aufenthaltsbewilligung ihre Familienangehörigen nachziehen. Als Familienangehörige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gewährt wird. Personen aus Staaten ausserhalb der EU/EFTA können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen bei der Einwohnerkontrolle ihrer Wohngemeinde ein Gesuch um Familiennachzug (Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren) einreichen. Zu beachten ist, dass der Familiennachzug innerhalb von vorgegebenen Fristen erfolgen muss. Detaillierte Informationen und entsprechende Gesuchsformulare erhalten Sie beim kantonalen Migrationsamt.

Erstinformation


Neu in den Kanton zuziehende Personen werden über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz und im Kanton Schaffhausen informiert und beraten. Mit der Abgabe von Informationsmaterialien vermittelt die Einwohnerkontrolle bei der Anmeldung in der Einwohnergemeinde erstes Orientierungswissen. Zusätzlich besteht das Angebot eines kostenlosen Beratungsgesprächs bei der Integrationsfachstelle Integres.